Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG
Das Hinweisgeberschutzgesetz tritt gem. Art. 10 Abs. 2 ab 2.7.2023 in Kraft.
Dieses Gesetz regelt den Schutz von natürlichen Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese offenlegen.
Wenn Sie einen Hinweis auf Missstände der you GmbH geben möchten, schreiben Sie bitte an hinweise@youhamburg.de. Meldungen per Post können an die postalische Adresse gerichtet oder dort auch anonym eingeworfen werden. Die Adresse lautet:
you GmbH
Große Elbstraße 36
22767 Hamburg
Hinweisgebende Personen, die in gutem Glauben einen Hinweis abgeben, werden geschützt und in keiner Weise benachteiligt. Die Meldung wird von den Meldestellenbeauftragten gesichtet und geprüft. Es folgt die Einleitung einer unternehmensinternen Untersuchung, die Rückmeldung an die hinweisgebende Person, sowie die Überprüfung, ob Schwachstellen beseitigt oder weitere Maßnahmen notwendig sind.
Wenn Sie einen Hinweis auf Missstände der you GmbH geben möchten, schreiben Sie bitte an hinweise@youhamburg.de. Meldungen per Post können an die postalische Adresse gerichtet oder dort auch anonym eingeworfen werden. Die Adresse lautet:
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Hinweisgebende Personen, die in gutem Glauben einen Hinweis abgeben, werden geschützt und in keiner Weise benachteiligt. Die Meldung wird von den Meldestellenbeauftragten gesichtet und geprüft. Es folgt die Einleitung einer unternehmensinternen Untersuchung, die Rückmeldung an die hinweisgebende Person, sowie die Überprüfung, ob Schwachstellen beseitigt oder weitere Maßnahmen notwendig sind.